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Wir haben für dich die meist gestellten Fragen zusammengetragen.
Sollte trotzdem noch etwas unklar sein, stehen wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Prinzipiell bis zum 31.12.2023. Doch die Fördermittel werden im Wundhundverfahren vergeben. Das bedeutet, dass Anträge nur geprüft werden, sofern sie innerhalb des verfügbaren Budgets eingehen. Sobald die festgelegte Fördersumme des Wirtschaftsförderprogramms „Digitalprämie Berlin“ erschöpft ist, können elektronische Anträge nicht mehr gestellt werden. Aus diesem Grund heißt es schnell sein!
Ja. Zudem müssen sämtliche Anschaffungen für den Berliner Geschäftsbetrieb bestimmt sein. Sollte Dein Unternehmen Betriebsstätten in und außerhalb von Berlin haben, können Investitionen nur dann gefördert werden, sofern das Unternehmen über eine gewerbesteuerpflichtige und beim Berliner Finanzamt gemeldete Betriebsstätte verfügt.
Antragsteller können bis zu zehn verschiedene förderfähige Maßnahmen aus den drei verschiedenen Förderkategorien nach eigenem Ermessen auswählen:
- Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse
- Implementierung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
- Digitale Beratung und Qualifizierung
Alle aufgelisteten Maßnahmen können gebündelt und als Maßnahmenpaket in Anspruch genommen werden.
Die zuständige Bewilligungsbehörde muss bei der Prüfung der Anträge für Maßnahmenpakete die Förderfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen.
Nein. Wenn Du schon einmal eine Finanzierung durch die Digitalprämie Berlin erhalten hast, kannst Du Dich nicht erneut um eine Förderung bewerben.
Das Projekt muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids vollständig abgeschlossen sein. Sobald Du den Förderbescheid über das Antragssystem der IBB erhalten hast, gilt der Finanzierungsbeschluss als zugesichert.
Erst nach Bekanntgabe des Förderbescheids darf mit dem Digitalisierungsprojekt begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags). Einen Monat nach Ablauf der Umsetzungszeit müssen ausnahmslos alle Rechnungen beglichen sein (Ende des Bewilligungszeitraumes).
Das Projekt muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids vollständig abgeschlossen sein. Sobald Du den Förderbescheid über das Antragssystem der IBB erhalten hast, gilt der Finanzierungsbeschluss als zugesichert.
Erst nach Bekanntgabe des Förderbescheids darf mit dem Digitalisierungsprojekt begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags). Einen Monat nach Ablauf der Umsetzungszeit müssen ausnahmslos alle Rechnungen beglichen sein (Ende des Bewilligungszeitraumes).
Das Projekt muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids vollständig abgeschlossen sein. Sobald Du den Förderbescheid über das Antragssystem der IBB erhalten hast, gilt der Finanzierungsbeschluss als zugesichert.
Erst nach Bekanntgabe des Förderbescheids darf mit dem Digitalisierungsprojekt begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags). Einen Monat nach Ablauf der Umsetzungszeit müssen ausnahmslos alle Rechnungen beglichen sein (Ende des Bewilligungszeitraumes).
Das Projekt muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids vollständig abgeschlossen sein. Sobald Du den Förderbescheid über das Antragssystem der IBB erhalten hast, gilt der Finanzierungsbeschluss als zugesichert.
Erst nach Bekanntgabe des Förderbescheids darf mit dem Digitalisierungsprojekt begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags). Einen Monat nach Ablauf der Umsetzungszeit müssen ausnahmslos alle Rechnungen beglichen sein (Ende des Bewilligungszeitraumes).
Das Projekt muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids vollständig abgeschlossen sein. Sobald Du den Förderbescheid über das Antragssystem der IBB erhalten hast, gilt der Finanzierungsbeschluss als zugesichert.
Erst nach Bekanntgabe des Förderbescheids darf mit dem Digitalisierungsprojekt begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags). Einen Monat nach Ablauf der Umsetzungszeit müssen ausnahmslos alle Rechnungen beglichen sein (Ende des Bewilligungszeitraumes).
Das Projekt muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids vollständig abgeschlossen sein. Sobald Du den Förderbescheid über das Antragssystem der IBB erhalten hast, gilt der Finanzierungsbeschluss als zugesichert.
Erst nach Bekanntgabe des Förderbescheids darf mit dem Digitalisierungsprojekt begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags). Einen Monat nach Ablauf der Umsetzungszeit müssen ausnahmslos alle Rechnungen beglichen sein (Ende des Bewilligungszeitraumes).