Sichere Deinem Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 50% und bis zu 17.000 € auf Investitionen für Digitalisierungsvorhaben.
Wir freuen uns, dass nicht nur wir von unserer Arbeit überzeugt sind, sondern wir auch unsere Kunden begeistern konnten. Hier ist ein kleiner Ausschnitt echter Google-Bewertungen über uns von unseren Kunden.
Vielleicht kennst Du dieses Szenario: Du würdest gerne mit Deinem Unternehmen weiter wachsen, doch Du weißt nicht, wie Du Dich online aufstellen und richtig skalieren kannst.
95% der Unternehmen, Die zu uns kommen, haben mindestens eines der folgenden Probleme:
...schreckt Kunden und potenzielle Mitarbeiter ab. Je länger Du mit der Aktualisierung wartest, desto größer wird Dein Rückstand zur Konkurrenz.
...hemmen Dein Unternehmenswachstum und kosten Dich viel Zeit, wodurch Dein Unternehmen nicht optimal skalieren kann.
...schreckt Dich davor ab, wichtige Schritte hin zu einem erfolgreicheren digitalem Unternehmen zu machen.
Du bist Experte in deinem Gebiet, doch weißt nicht, welche Digitalisierungs- maßnahmen Dein Unternehmen für ein nachhaltiges Wachstum benötigt.
Um Dein Unternehmen digital erfolgreicher zu gestalten, gibt es einige wichtige Aspekte zu befolgen.
Es gibt einige, wenige Voraussetzungen, die Dein Unternehmen erfüllen muss. Sofern Du diese erfüllst, steht Deinem digitalen Erfolg nichts mehr im Wege!
Bevor wir mit dem Projekt Deines Unternehmens wirklich starten können, gibt es ein paar Aufgaben, die vorher erledigt werden müssen.
Die vier Hauptpunkte zeigen Dir, weswegen wir die richtigen Partner für Dich sind. Überzeug Dich selbst und werd einer unserer vielen zufriedenen Kunden!
Da wir sehr viele Anfragen erhalten, können wir leider nicht alle annehmen.
Wir tun unser bestes, um jede Anfrage schnellstmöglich und mit höchster Priorität zu bearbeiten und zu beantworten.
Bei unserem kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerngespräch sprichst Du mit einem unserer Digitalisierungsexperten. In diesem Gespräch erschafft ihr gemeinsam die erste Basis für Deinen digitalen Erfolg.
Zuerst verschaffen wir uns ein Bild von Deinem Unternehmen und Deiner Situation. Gehen zusammen die Probleme durch, die Dich bis jetzt davon abgehalten haben, digital erfolgreich zu sein. Danach gehen wir Deine Wünsche, Ziele und Anforderungen durch, damit wir genau wissen, wie unsere Zusammenarbeit aussehen soll.
Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie für Dein Unternehmen aus. Dabei können wir auf Erfahrung von über 100 Kunden zurückgreifen. Und daher wissen wir genau, wie man sich auch in Deinem Markt erfolgreich digital aufstellt.
Problem
Jacopo und Marco, die Gründer des führenden italienischen CBD-Herstellers "enecta" planten den Markteintritt auf dem
deutschen Markt. Nach einer längerfristigen, erfolglosen Kooperation mit einer anderen Werbeagentur, bei der sie mehrere tausend Euro erfolglos investiert haben, zogen sie sich weitestgehend aus dem deutschen Markt zurück.
Ziel
enecta suchte nach einem verlässlichen Partner, der ihre
Unternehmensziele nicht nur versteht, sondern diese auch Wirklichkeit werden lassen konnte, und somit den deutschen Markt gemeinsam mit ihnen zurückerobern konnte.
Lösung
Durch eine fundierte SEO-Strategie und durch kontinuierlich optimiertes Affiliate-Marketing konnte der monatliche Umsatz vom Anfang des Jahres bis zum dritten Quartal fast verdoppelt werden. LeanLancer unterstützte die Maßnahmen sowohl strategisch als auch operativ.
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Wir haben für Dich die meist gestellten Fragen zusammengetragen.
Falls Du trotzdem noch offene Fragen hast, kannst Du uns gerne kontaktieren und wir helfen Dir gerne weiter.
Die Fördermittel werden im Wundhundverfahren vergeben. Das bedeutet, dass Anträge nur geprüft werden, sofern sie innerhalb des verfügbaren Budgets eingehen. Sobald die festgelegte Fördersumme des Wirtschaftsförderprogramms „Digitalprämie Berlin“ erschöpft ist, können elektronische Anträge nicht mehr gestellt werden. Aus diesem Grund heißt es schnell sein!
Ja. Zudem müssen sämtliche Anschaffungen für den Berliner Geschäftsbetrieb bestimmt sein. Sollte Dein Unternehmen Betriebsstätten in und außerhalb von Berlin haben, können Investitionen nur dann gefördert werden, sofern das Unternehmen über eine gewerbesteuerpflichtige und beim Berliner Finanzamt gemeldete Betriebsstätte verfügt.
Antragsteller können bis zu zehn verschiedene förderfähige Maßnahmen aus den drei verschiedenen Förderkategorien nach eigenem Ermessen auswählen:
- Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse
- Implementierung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
- Digitale Beratung und Qualifizierung
Alle aufgelisteten Maßnahmen können gebündelt und als Maßnahmenpaket in Anspruch genommen werden.
Die zuständige Bewilligungsbehörde muss bei der Prüfung der Anträge für Maßnahmenpakete die Förderfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen.
Nein. Wenn Du schon einmal eine Finanzierung durch die Digitalprämie Berlin erhalten hast, kannst Du Dich nicht erneut um eine Förderung bewerben. Bitte beachte außerdem, dass alle Unternehmen, die von Dir geführt werden, ein und demselben Unternehmer/Eigentümer gehören und als eine Einheit eingestuft werden.
Das Projekt muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids vollständig abgeschlossen sein. Sobald Du den Förderbescheid über das Antragssystem der IBB erhalten hast, gilt der Finanzierungsbeschluss als zugesichert.
Erst nach Bekanntgabe des Förderbescheids darf mit dem Digitalisierungsprojekt begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags). Einen Monat nach Ablauf der Umsetzungszeit müssen ausnahmslos alle Rechnungen beglichen sein (Ende des Bewilligungszeitraumes).
Nicht förderfähige Maßnahmen sind die Beschaffung von beispielsweise:
Standard Software
- Betriebssysteme
- Textverarbeitungs-, Präsentations- und Tabellenkalkulationssoftware
- E-Mail-Software
- Software-Updates ohne neue Funktionen
Standard Hardware
- Einzelplatz-PC, Laptop, Notebook
- Drucker, Kopierer, Scanner
- Telefon, Smartphone, Tablet
- Kamera zur Gebäudeüberwachung
Für die Antragstellung benötigen wir von Ihrem Unternehmen folgende Informationen:
- Anzahl der Vollzeitbeschäftigten
- Gründungsdatum
- Gewerbe-Steuernummer Ihres Unternehmens
- Registernummer
- individuelle Steuer-ID der Geschäftsführung
- Umsatznachweis des Vorjahres sowie des aktuellen Jahres
- gültige Bankverbindung Ihres Unternehmens
- Summe bereits erhaltener Beihilfen
- aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung/Nachweis über freiberufliche Tätigkeit
- Einnahmenüberschussrechnung aus dem Jahr 2021
Für die Ermittlung des Personalbestands gilt der 31. Dezember 2021 als Stichtag. Die wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden gelten als Berechnungsgrundlage. 450-Euro-Stellen und Teilzeitkräfte werden wie folgt kalkuliert:
- Arbeitnehmer, die bis zu 20 Stunden arbeiten = Faktor 0,5
- Arbeitnehmer, die bis zu 30 Stunden arbeiten = Faktor 0,75
- Arbeitnehmer, die über 30 Stunden arbeiten & Azubis = Faktor 1
- Arbeitnehmer, die auf 450 Euro-Basis angestellt sind = Faktor 0,3
Auch der Geschäftsführer oder Unternehmer ist mit einzurechnen. Als Arbeitnehmer gelten Personen, die zum besagten Stichtag über einen gültigen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag verfügten. Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Ja, alle Gelder aus dem Finanzierungsprogramm unterliegen der De-Minimums-Regelung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich also nach der Höhe bereits erhaltener Fördermittel. Ein Unternehmen darf nach der Beihilferegelung insgesamt höchstens 200.000 EUR an Fördermitteln erhalten. (Der Höchstbetrag von 200.000 € bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr sowie die beiden zurückliegenden Kalenderjahre.)
Als nicht antragsberechtigt gelten alle Unternehmen mit:
- mehr als 249 Mitarbeitern
- einem Bilanzgewinn von über 43 Millionen Euro pro Jahr
- einem Jahresumsatz von über 50 Millionen pro Jahr
- einer Gründung nach dem 31.12.2021
Als Stichtag aller Merkmale gilt hierbei der 31.12.2021.
Darüber hinaus sind folgende Organisationen nicht antragsberechtigt:
- Unternehmen oder Selbstständige, die finanzielle Probleme im Sinne der AGVO haben
- Unternehmen oder Selbstständige, die ihre Geschäftstätigkeit oder Bezahlungen eingestellt haben
- Unternehmen oder Selbstständige, die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet haben
- Unternehmen oder Selbstständige, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission unterliegen
- Unternehmen oder Selbstständige, die die "Digitalisierung Prämie Berlin" bereits erhalten haben